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   OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 128/03   

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https://dejure.org/2007,30746
OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 128/03 (https://dejure.org/2007,30746)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.2007 - 2 Wx 128/03 (https://dejure.org/2007,30746)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 2 Wx 128/03 (https://dejure.org/2007,30746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussrecht: Was gilt, wenn ein Beschluss unbestimmt ist? (IMR 2008, 1031)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 225
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02

    Vergleichsverhandlungen über Zahlungsrückstände

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 128/03
    Zur Ergänzung des Sachverhaltes wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Amtsgerichts vom 21.11.2002 und des Landgerichts vom 08.10.2003 sowie des Senates in der Sache 2 Wx 110/02 vom heutigen Tag Bezug genommen.

    - wie im Beschluss des Senats zum Az 2 Wx 110/02 ausgeführt - noch nicht geschlossen worden.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom heutigen Tag in der Sache 2 Wx 110/02 ausgeführt, dass der auf Zahlung von Wohngeld sowie der Sonderumlage gegen den ehemaligen Miteigentümer D.

    - da die Eigentümerbeschlüsse vom 01.06.2001 zu den TOP 6 und 7 gemäß den Ausführungen des Senats in dem Beschluss in der Sache 2 Wx 110/02 nichtig sind - als vollmachtloser Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband am 06. bzw. 17.12.2001 jeweils eine Vereinbarung darüber getroffen, wonach Frau W.

  • OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04

    Abänderung eines Beschlusses

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 128/03
    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff nach juris).
  • LG Hamburg, 15.02.2012 - 318 S 119/11

    Verwalter muss auf Anfrage nach Vergleichsangeboten reagieren

    Maßgebend sind dabei der Wortlaut und die Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses, wenn sie nach den Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713, 3714; HansOLG, ZMR 2008, 225; Bärmann-Merle, § 23 Rdnr. 53).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2019 - 23 U 205/18

    Schadensersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer

    Ein unbestimmter Beschluss ist nur nichtig, wenn er völlig unbestimmt und deshalb nicht durchführbar ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2007 - 2 Wx 128/03, ZMR 2008, 225; Merle, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 23 Rn. 163).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2022 - 2 U 59/22

    Abnahme trotz nicht unterschriebenem Abnahmeprotokoll?

    Ergibt die Auslegung einen durchführbaren Beschlussinhalt, beruht die Unbestimmtheit also nicht auf inhaltlicher Widersprüchlichkeit, ist der Beschluss nach hM anfechtbar (BGH NJW 1998, 3713 unter III. 4; OLG Hamburg ZMR 2008, 225 (226); OLG Düsseldorf ZMR 2008, 249 (250); LG Hamburg ZWE 2011, 284 (285); OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.07.2019 - 23 U 205/18).

    Fehlt es einem Beschluss auch nach einer Auslegung indes an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit oder ist er widersprüchlich (" perplex "), ist er nichtig (OLG Hamburg ZMR 2008, 225 (226); OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1467 (1470); BayObLG ZMR 2005, 639 (640); LG Hamburg ZWE 2011, 284 (285); Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 23 Rn. 145).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 44/08

    Widerspruch des Eigentümerbeschlusses zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer

    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG Hamburg ZMR 2008, 225; OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff).
  • LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über

    Weil ein Beschluss nach § 10 Abs. 4 auch gegen Sondernachfolger gilt, sind Beschlüsse nur dann rechtlich beachtlich, wenn ihr Inhalt bestimmt und klar ist (BGH NZM 2016, 553 Rn. 9; NJW 1998, 3715; OLG Hamburg ZMR 2008, 225; OLG München ZMR 2006, 230; ausf. hierzu Abramenko ZfIR 2014, 725; Hogenschurz ZMR 2011, 928).

    Es ist danach zu differenzieren, ob der inhaltlich nicht hinreichend bestimmte Beschluss einen erkennbaren, ggf. unvollständigen Inhalt hat oder ob dieser in sich widersprüchlich bzw. vollkommen nichtssagend ist (OLG Hamburg ZMR 2008, 225).

  • LG Hamburg, 17.03.2010 - 318 S 84/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für

    Beschlüsse sind wie Vereinbarungen "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714; HansOLG, ZMR 2008, 225; Bärmann-Merle, § 23 Rdnr. 53).
  • LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Nichtigkeit liegt jedoch - nur - dann vor, wenn es einem Beschluss auch nach einer Auslegung an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit fehlt oder er widersprüchlich ("perplex") ist (OLG Hamburg, ZMR 2008, 225; Niedenführ/Kümmel, WEG, 11. Auflage, § 23 Rn. 81; Hügel/Elzer, WEG, 2015, § 23 Rn. 87).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 254/07
    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind ( OLG Hamburg ZMR 2008, 225 [OLG Hamburg 26.10.2007 - 2 Wx 128/03] ; OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff).
  • AG München, 30.08.2018 - 484 C 22173/17

    Ordentliche oder fristlose Kündigung des Architektenvertrages?

    Es ist danach zu differenzieren, ob der inhaltlich nicht hinreichend bestimmte Beschluss einen erkennbaren (OLG Hamburg ZMR 2007, 210), ggf. unvollständigen Inhalt hat oder ob dieser in sich widersprüchlich bzw. vollkommen nichtssagend ist (OLG Hamburg ZMR 2008, 225; Hogenschurz NZM 2010, 500; Elzer ZMR 2009, 13; BeckOK BGB/Hügel, 43. Ed. 15.6.2017, WEG § 23 Rn. 15-16).
  • AG Berlin-Wedding, 02.09.2019 - 10 C 300/19

    Was ist ein "Dachrohling"?

    Jedenfalls dann, wenn keine durchführbare Regelung erkennbar ist, ist von der Nichtigkeit des Beschlusses auszugehen (BGH, Beschluss vom 10.09.1998, V ZB 11/98, NJW 1998, 3713; BayOLG ZMR, Beschluss vom 24.11.2004 - 2Z BR 156/04, ZMR 2005, 639; OLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Wx 128/03, BeckRS 2008, 4332, beck-online; Merle, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage 2018, § 23 Rn. 163; Riecke, ZMR 2018, 173, 174 m.w.N.).
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